Allgemeine Geschäftsbedingungen von BAUMHIGHER®

 1. Geltungsbereich dieser Bedingungen

 

(1) Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte von BAUMHIGHER mit ihrem Vertragspartner, nachstehend Auftraggeber genannt. Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers gelten nicht.

 

 

(2.) BAUMHIGHER behält sich vor, die AGB einseitig für die Zukunft zu ändern.

 

(3) BAUMHIGHER erbringt Dienstleistungen auf dem Gebiet der Personalberatung, Personalvermittlung und Organisationsberatung sowie auf dem Gebiet Personalkostenoptimierung, Personalstrategie, Entwicklung und Personalmarketing.

 

(4.) Die Auftragserteilung kann mündlich oder schriftlich erfolgen. Mündlich erteilte Aufträge werden in jedem Falle von uns schriftlich bestätigt und gelten als rechtsgültig erteilt, wenn sie nicht unmittelbar (innerhalb von sieben Tagen) nach Erhalt der Auftragsbestätigung vom Auftraggeber schriftlich widerrufen werden. Unsere Angebote sind während der von uns genannten Frist verbindlich. Fehlt eine solche, bleibt das Angebot vom Angebotsdatum an während eines Monats gültig.


2. Leistungsumfang und Berichtspflicht

 

(1) Die nähere Beschreibung der zu erbringenden Dienstleistungen ergibt sich aus dem Angebot, der Auftragsbestätigung, den Anlagen dazu und etwaigen Leistungsbeschreibungen von BAUMHIGHER. Alle genannten Unterlagen sind Bestandteile des zwischen den Parteien zustande gekommenen Beratungsvertrages.

 

(2) Die Leistungen von BAUMHIGHER gelten als erbracht, wenn die erforderlichen Analysen, die sich daraus ergebenden Schlussfolgerungen und die Empfehlungen erarbeitet und gegenüber dem Auftraggeber erläutert worden sind. Es ist dabei unerheblich, ob oder wann die Schlussfolgerungen bzw. Empfehlungen umgesetzt werden, es sei denn, dass eine entsprechende, schriftlich niedergelegte Aufgabenbeschreibung und Beauftragung vorliegt.

 

(3) Ereignisse höherer Gewalt, die die Leistung wesentlich erschweren oder zeitweilig unmöglich machen, oder Behinderungen durch fehlende Mitwirkung des Auftraggebers berechtigen BAUMHIGHER, die Erfüllung ihrer Leistung um die Dauer der Behinderung und eine angemessene Anlaufzeit hinauszuschieben. Der höheren Gewalt stehen Arbeitskampf und ähnliche Umstände gleich, soweit sie unvorhersehbar und schwerwiegend sind. Die Parteien teilen sich gegenseitig unverzüglich den Eintritt solcher Umstände mit.

 

(4) Auf Verlangen des Auftraggebers wird BAUMHIGHER Auskunft über den Stand der Auftragsausführung zu erteilen. Soll BAUMHIGHER einen umfassenden schriftlichen Bericht, insbesondere zur Vorlage an Dritte, erstellen, muss dies gesondert vereinbart werden.


3. Änderungen des Auftrags

 

(1) Änderungen und Ergänzungen von Aufträgen bedürfen der Schriftform.

 

(2) BAUMHIGHER ist verpflichtet, Änderungsverlangen des Auftraggebers Rechnung zu tragen, sofern dies im Rahmen der betrieblichen Kapazitäten, insbesondere hinsichtlich des Aufwandes und der Zeitplanung zumutbar ist. Dadurch entstehende Mehrkosten werden gesondert vergütet.

 


4. Vergütung

 

(1) Es gilt die im Angebot bzw. in der Auftragsbestätigung vereinbarte Vergütung. In Abweichung gelten Provisionssätze aus Nr. 11 der AGB´s.

 

(2) Zahlungen sind, wenn nichts anderes bestimmt, nach Rechnungsstellung und ohne Abzug fällig.

 

(3) Wenn der Auftraggeber Aufträge, Arbeiten, Planungen und dergleichen ändert oder abbricht bzw. die Voraussetzungen für die Leistungserstellung ändert, werden sich die Vertragsparteien über die Abrechnung des bisher erbrachten bzw. geänderten Leistungsvolumens verständigen. Dies schließt auch Verpflichtungen ein, welche BAUMHIGHER® zur Auftragserfüllung gegenüber Dritten eingegangen ist.

 

(4) Falls der Auftraggeber vor Beginn der Auftragsbearbeitung vom Vertrag zurücktritt, kann BAUMHIGHER einen angemessenen Teil des vereinbarten Honorars als Stornogebühr verlangen.

 

(5) Fremdkosten, Auslagen und Spesen sind BAUMHIGHER® gesondert gegen Vorlage entsprechender Belege zu vergüten. Details werden im Auftrag beschrieben.


5. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

 

(1) Der Auftraggeber wird BAUMHIGHER im Sinne einer vertrauensvollen Zusammenarbeit nach Kräften unterstützen und in seiner Betriebssphäre alle zur ordnungsgemäßen Auftragsausführung notwendigen Voraussetzungen schaffen; insbesondere wird er alle für die Auftragsdurchführung notwendigen und bedeutsamen Unterlagen und Informationen rechtzeitig zur Verfügung stellen. Der Auftraggeber informiert BAUMHIGHER unverzüglich über alle Umstände, die im Verlauf der Projektausführung auftreten und die geeignet sind, die Bearbeitung zu beeinflussen.

 

(2) Der Auftraggeber wird im Zusammenhang mit diesem Auftrag andere Dienstleister nur im Einvernehmen mit BAUMHIGHER einbeziehen oder beauftragen.


6. Haftung BAUMHIGHER

 

(1) BAUMHIGHER haftet nur für Schäden, die sie oder ihre Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht haben.

 

(2) Eine Haftung für leichte oder einfache Fahrlässigkeit besteht nur bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. In diesem Fall ist die Haftung auf die bei vergleichbaren Geschäften dieser Art typischen Schäden beschränkt, die bei Vertragsschluss oder spätestens bei Begehung der Pflichtverletzung vorhersehbar waren. Die Haftung für vertragsuntypische Schäden ist ausgeschlossen.

 

(3) Die vertraglichen Schadensersatzansprüche des Auftraggebers gegen BAUMHIGHER verjähren nach einem Jahr ab Anspruchsentstehung, es sei den gesetzliche Verjährungsansprüche sprechen zwingend gegen diese Regelung.


7. Geheimhaltung und Datenschutz

 

(1) BAUMHIGHER verpflichtet sich, alle Kenntnisse, die ihr aufgrund dieses Auftrags zugänglich gemacht werden, insbesondere über Unternehmensdaten, Bilanzen, Pläne, Unterlagen und dergleichen, zeitlich unbeschränkt streng vertraulich zu behandeln und sowohl eigene Mitarbeiter, als auch von ihr herangezogene Dritte ebenfalls in gleicher Weise zu absolutem Stillschweigen zu verpflichten.

 

(2) Der Auftraggeber ist damit einverstanden, dass Inhalte des Vertrages und im Rahmen dieses Vertrages erstellte Leistungen von BAUMHIGHER® unter Beachtung der Datenschutzbestimmungen elektronisch gespeichert und verarbeitet werden. Beide Vertragsseiten verpflichten sich, keine im Rahmen der Auftragserfüllung elektronisch gespeicherten Daten an Dritte weiterzuleiten.


8. Schutz des geistigen Eigentums

 

Die von BAUMHIGHER angefertigten Berichte, Pläne, Entwürfe, Aufstellungen und Berechnungen dürfen nur für die vertraglich vereinbarten Zwecke verwendet werden. Die vertragsfremde Verwendung dieser Leistungen, insbesondere ihre Publikation mit welchem Verfahren auch immer, bedarf einer gesonderten Vereinbarung. Dies gilt auch dann, wenn die erbrachte Leistung nicht Gegenstand besonderer gesetzlicher Rechte, insbesondere des Urheberrechts sein sollte.


9. Vertragsdauer, Kündigungsfristen

 

Soweit nichts anderes vereinbart wurde, kann der Vertrag mit einer Frist von 14 Tagen zum Monatsende gekündigt werden. Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Die Kündigung bedarf der Schriftform.


10. Zurückbehaltungsrecht und Aufbewahrung von Unterlagen

 

(1) Bis zur vollständigen Begleichung ihrer Forderungen hat BAUMHIGHER an den ihr überlassenen Unterlagen ein Zurückbehaltungsrecht.

 

(2) Nach dem Ausgleich ihrer Ansprüche aus dem Vertrag hat BAUMHIGHER alle Unterlagen herauszugeben, die der Auftraggeber oder ein Dritter ihr aus Anlass der Auftragsausführung übergeben hat. Dies gilt nicht für den Schriftwechsel zwischen den Parteien sowie einfache Abschriften der im Rahmen des Auftrags gefertigten Berichte, Organisationspläne, Zeichnungen, Aufstellungen, Berechnungen etc., sofern der Auftraggeber die Originale erhalten hat.

 

(3) Die Pflicht von BAUMHIGHER zur Aufbewahrung der Unterlagen erlischt sechs Monate nach Zustellung der schriftlichen Aufforderung zur Abholung, im Übrigen drei Jahre.

 

11. Besondere Bedingungen bei Personalvermittlung

 

(1) Das Honorar richtet sich nach der im Auftrag vereinbarten Höhe. Fehlt eine Vereinbarung, ist eine Provision in Höhe von 17% des Jahresbruttoeinkommens des vermittelten Arbeitnehmers fällig. Soweit keine anderweitige Vereinbarung getroffen ist, errechnet sich die Jahresbruttovergütung insbesondere aus den 12 Monatsgehältern zuzüglich eines etwaigen 13. und 14. Monatsgehalt, Boni, Provisionen und anderer geldwerter Vorteile, gleich, ob diese Zusatzleistungen als Prämie, Gratifikation, Weihnachtsgeld oder ähnliches bezeichnet werden.

 

(2) Im Honorar Reisekosten und Spesen (hier insbesondere Übernachtungskosten) von BAUMHIGHER oder eines Kandidaten, die im Rahmen eines Auftrages und auf Wunsch des Unternehmers entstehen, sind vom Kunden zu tragen.

 

(3) BAUMHIGHER® stellt dem Auftraggeber Namen, Anschrift und Bewerbungsunterlagen von möglichen Kandidaten zur Verfügung und hat dadurch Anspruch auf Zahlung des vereinbarten Honorars.

 

(4) Mit dem Honorar sind alle Aufwendungen abgegolten, die BAUMHIGHER® für die Anwerbung und Beschaffung von Bewerbern entstehen, es sei denn es handelt sich um Aufwendungen, die aus Zusatzvereinbarungen mit dem Auftraggeber resultieren.

 

(5) Der Entwurf von Anzeigen im Rahmen einer anzeigengestützten Suche ist kostenlos. Die Anzeigenschaltung erfolgt in den mit dem Mandanten abgestimmten Medien. Die Kosten für die Erstellung von Druckvorlagen und die Kosten für die Anzeigenschaltung werden dem Mandanten in Rechnung gestellt, sofern sie nicht im Paketpreis enthalten sind.

 

(6) Falls aufgrund des Bewerbungsgespräches oder der betrieblichen Struktur des Auftraggebers, die durch BAUMHIGHER® zur Vermittlung vorgestellten Bewerber/innen in einer anderen Position eingestellt werden, wird das Honorar für den Auftrag fällig, für den der/die Bewerber/in ursprünglich vorgestellt wurde.

 

(7) BAUMHIGHER haftet grundsätzlich nicht für Umstände oder Schäden, die der Bewerber in Ausübung oder anlässlich seiner Tätigkeit verursacht. Es wird keine Gewährleistung übernommen, insbesondere wird keine Gewährleistung für die Arbeitsqualität, die Arbeitsweise und Belastbarkeit des vermittelten Bewerbers oder dessen persönliche Zuverlässigkeit übernommen. Regress- und sonstige Ersatzansprüche des Auftraggebers sind ausgeschlossen. Unwahre bzw. unvollständige Angaben seitens der vermittelten Arbeitskräfte sowie seitens der Arbeitgeber gegenüber BAUMHIGHER schließen eine Haftung von BAUMHIGHER aus. Die Überprüfung der von der Arbeitskraft gemachten Angaben obliegt allein den Auftraggebern. Haftungen für leichte Fahrlässigkeit seitens BAUMHIGHER sind ausgeschlossen.

 

(8) Alle Bewerberdossiers sind vertraulich zu behandeln und bei Nichtgebrauch zurückzugeben. Eine Weitergabe an Dritte, sowie das Erstellen von Kopien für den eigenen Gebrauch ist untersagt. Bei Nichtbeachtung ist BAUMHIGHER® berechtigt, das Honorar zu fordern.

 

(9) Der Auftraggeber verpflichtet sich nach Treu und Glauben, BAUMHIGHER® über den Abschluss eines Beschäftigungsverhältnisses zu informieren, wenn ihm der Bewerber durch die Vermittlungsbemühungen BAUMHIGHER® bekannt geworden ist.


12. Schlussbestimmungen

 

(1) Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, seine Ansprüche aus dem Vertrag abzutreten.

 

(2) Eine Aufrechnung oder die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts durch den Auftraggeber ist nur mit bzw. bei anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen zulässig.

 

(3) Änderungen und Ergänzungen dieser Bedingungen oder des Vertrages bedürfen der Schriftform und müssen als solche ausdrücklich gekennzeichnet sein.

 

(4) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Firmensitz von BAUMHIGHER.


Schauenburg, 17. März 2013  BAUMHIGHER

Download AGB´s
AGB BAUMHIGHER.pdf
PDF-Dokument [196.4 KB]