Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG)

Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz ist seit dem 18. August 2006 in Kraft. Wir sind wie der Gesetzgeber bestrebt, Benachteiligungen aus Gründen der Rasse, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen. Dafür treten wir aktiv ein. Die Regelungen des Gesetzes setzen wir konsequent um.

Aufgrund unseres Engagements in den Bereichen des Human Ressources haben wir uns umfassend über das Gesetz informieren lassen und stehen unseren Klienten und Kandidaten auch zu Gesprächen mit diesem Thema zur Verfügung.

Sollten auf dieser Website oder in anderen Veröffentlichungen unseres Hauses missverständliche oder diskriminierende Formulierungen vorkommen, so geschieht das unabsichtlich. Wir bitten, uns schnellstmöglich zu informieren, damit wir Abhilfe schaffen können.

Bitte verstehen Sie grundsätzlich sämtliche grammatikalischen Formen geschlechtsneutral. Um eine bessere Lesbarkeit zu sichern und Wiederholungen zu vermeiden, wird oft nur eine Form benutzt, wobei die jeweils andere immer gleichberechtigt mit einbezogen ist.